Geprüft am 17. September 2026 auf den öffentlichen Seiten der Plattform.
Wer hier listet
Anbieter von Standard-B2B-Software und IT-Dienstleister. Die Richtlinien schließen reine B2C-Produkte, private Apps, Produkt-Klone und Individualentwicklung aus; Reseller dürfen nur mit ausdrücklicher Vollmacht des Herstellers eintragen.
Was du vorbereitest
- Eine Firmen-E-Mail — das Formular lehnt Anbieter wie Gmail, Outlook und Hotmail ab — dazu Hauptsitz, Mitarbeiterzahl, Kundenzahl und eine Kategorie.
- Name und Logo, eine Beschreibung und Screenshots: Laut Richtlinien muss jeder Eintrag das enthalten, empfohlen wird mindestens ein Screenshot oder Video.
- Text nach den Do’s und Don’ts: exakter Produktname, keine Ich-Form, keine Superlative, keine Handlungsaufrufe und keine Zusätze wie Inc oder LLC im Firmennamen.
Was „live“ hier bedeutet
Live heißt, dein Profil lädt auf softwaresuggest.com unter einem eigenen Slug, steht in mindestens einer Kategorie und kann Bewertungen sammeln. Bezahlte Pläne bringen das Premium Listing, laut Preisseite eine Platzierung über nicht zahlenden Anbietern.
Gut zu wissen
Laut Richtlinien werden Einträge auf Wunsch selten gelöscht; das Team aktualisiert sie lieber — formuliere die Beschreibung also vor dem Absenden sauber. Über die Kategoriezuordnung entscheidet SoftwareSuggest allein.
Offizielle Website: SoftwareSuggest ↗Alle b2b-software-bewertungsportale →
Kurzprofil aus den öffentlichen Seiten der Plattform, kein Einreichungsservice. Regeln, Preise und Anforderungen ändern sich — prüfe erneut, bevor du einreichst. LaunchRepo verspricht keine Veröffentlichung, keinen Backlink und kein Ranking.